Die Betriebsrente ist unbeliebter geworden bei Unternehmen. Die einen bauen die Betriebsrente ab, die anderen verschlechtern sie.
Ist sie einmal eingeführt, können die Unternehmen sich aber nur für die Zukunft von der betrieblichen Altersversorgung lösen. Eine Ausnahme gilt nur im nachgewiesenen Sanierungsfall.
Die Betriebsrente ist die zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland. Die nähere Ausgestaltung und die Rechte und Pflichten bei der Betriebsrente sind in einem eigenen Gesetz, dem BetrAVG geregelt.
Rechtsanwalt Felser hat 2002 das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung für einen Mitarbeiter der Ford AG erreicht. |